Jahresabrechnungen – mangelhaft

https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-JA2017.pdf
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-JA2018.pdf

Auf Grundlage solch einer 4 bis 5-seitigen Jahresabrechnung – die den Namen wohl kaum verdient – sollen Eigentümer in der Lage sein, den Verwalter entlasten zu können?

Kein Jahresjournal, keine Einzelpositionen, keine Rechnungen – und für eine Einsicht in diese Unterlagen benötigt man rechtsanwaltliche Hilfe (siehe Beitrag „Massive Behinderung des Einsichts- und Prüfrechts in Abrechnungs- und Verwaltungsunterlagen“).

Er rechnet lediglich mit SOLL-Stellungen, tatsächlich gezahlte Wohngelder berücksichtigt er in seinen „Jahresabrechnungen“ nicht.

Jährlicher Wirtschaftsplan? Fehlanzeige!

WEG § 28 Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
„Der Verwalter hat jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen.“

Diese Vorschrift wird von H. Krugmann geflissentlich ignoriert – er missachtet hier kontinuierlich das Wohnungseigentumsgesetz. Macht ja auch ’ne Menge Arbeit. Seine Begründung: „Die Höhe des Wohngeldes habe sich ja nicht allzustark geändert!“

H. Krugmann behauptet: Wohnungseingangstüren sind Sondereigentum

Wir haben in unserer WEG das Problem, dass eine Eigentümerpartei bestehend aus 4 Personen ohne Konsultation der Eigentümerversammlung eigenmächtig ihre Wohnungseingangstür hat austauschen lassen. Bezeichnenderweise war eine dieser 4 Personen die Vorsitzende des Verwaltungsbeirats.

Vor Gericht lässt der Verwalter durch seinen Anwalt (es soll unser WEG-Anwalt sein!?) vortragen, dass die entsprechende Partei die Wohnungseingangstür nicht ausgetauscht hat:
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-SK-nab-S3.pdf

Eine dreiste Lüge!
H. Krugmann kennt diese Rechtsverletzung seit Q4/2015. Getan hat er bislang nichts.

Der Satz seines Anwalts „Wenn der Vortrag des Klägers tatsächlich stimmen sollte, hätte er darüber hinaus im Rahmen der wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften einen Anspruch auf Rückbau ungenehmigter Maßnahmen.“ klingt geradezu wie Hohn, wenn H. Krugmann diesen Punkt noch nicht einmal auf die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung setzt und die Eigentümer (bewusst?) falsch informiert.

Es gibt sehr gute Gründe, Wohnungseingangstüren aus den 50er Jahren einheitlich austauschen zu lassen. Und mit solch einem Beschluss könnte auch eine rechtswidrige Handlung elegant geheilt und ad acta gelegt werden:
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-Antrag-AWT.pdf

Aber was macht nun H. Krugmann?
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-EzEV2018-TOP5.pdf

Er zensiert die Beschlussvorlage eines Eigentümers (es fehlen wichtige Anmerkungen), verbreitet in Kooperation mit der Person, die sich schon eine neue Tür hat einbauen lassen und meine Beschlussvorlage boykottiert, die oben beschriebene Mär.

H. Krugmann möchte nun im Wege eines Umlaufbeschlusses die nachträgliche Legitimierung einer rechtswidrigen baulichen Veränderung herbeiführen. Jeder Eigentümer soll sich selbst eine Tür einbauen.

Wohnungseingangstüren sind zwingend Gemeinschaftseigentum
BGH, Urteil v. 25.10.2013, V ZR 212/12)
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-wohnungseingangstueren-sind-zwingend-gemeinschaftseigentum_258_205076.html

Ein schwitzender Schornstein

Ein seit Jahren schwitzender Schornstein – H. Krugmann kennt dieses Problem seit Q4/2015. Beauftragt er sofort einen Fachbetrieb, um Schaden am Gemeinschaftseigentum (versottender Schornstein) abzuwenden? Leider NEIN!

WEG § 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
„Der Verwalter ist […] verpflichtet, […] in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen […]“.

Massive Behinderung des Einsichts- und Prüfrechts in Abrechnungs- und Verwaltungsunterlagen

Anfang Mai 2017 teilte ich H. Krugmann schriftlich mit, dass ich die Abrechnung für 2016 überprüfen möchte. Bis zur völlig verspäteten Eigentümerversammlung im November konnte er hierfür keinen Termin finden: Er ging nicht ans Telefon, ließ sich verleugnen oder lag dann zum anberaumten Termin plötzlich „mit Fieber im Bett“.

In der Eigentümerversammlung versprach er mir dann vor allen Anwesenden verbindlich einen Prüftermin in der darauffolgenden Woche. Aber auch an diesem Tag konnte ich nichts prüfen, weil ich diese Belehrung unterschreiben und akzeptieren sollte:

https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-Belehrung.pdf
„Ohne Unterschrift keine Einsicht!“

Wieso soll ein Eigentümer die Einzelabrechnungen der anderen nicht einsehen können? Wieso erhebt sich ein Verwalter darüber zu entscheiden, welche Abrechnungs- und Verwaltungsunterlagen die Eigentümer sehen dürfen und welche nicht?

Zitat Krugmann: „Ich möchte kontrollieren und dokumentieren welche Unterlagen [ein Eigentümer] bekommt.“

Ohne Unterschrift wurde mir jegliche Einsicht verwehrt. Das bereits fertige Protokoll wurde mir, wie versprochen, nicht ausgehändigt, ich konnte es lediglich lesen.

Nach dem Gang zum Anwalt konnte dieser mit mir die gewünschten Unterlagen prüfen. Ergebnis: Zwischen der ersten Version seiner Abrechnung, die „unsere Verwaltungsbeirätin“ – die Dame mit der Tür – „geprüft und nicht beanstandet“ hatte, und der letzten fand sich eine Differenz von über 300 Euro zu Ungunsten meiner Person.

Auch dieses Jahr konnte ich keine Prüfung durchführen. Was sich aber in der Abrechnung von 2017 finden ließ, ist die Kostennote meines Anwalts in dieser Sache. Sie wird nun allen Eigentümern, auch mir, in Rechnung gestellt, ohne dass diese es wissen (können), siehe Beitrag „Jahresabrechnungen – mangelhaft“.

Wer ist Herr Müller?

Der Herr, der mir die Einsichtsnahme in WEG-Unterlagen verwehrte: Seiner Visitenkarte nach zu urteilen ist er kein Mitarbeiter der Firma Raumgold, sondern ein Dritter aus dieser sonderbaren Bürogemeinschaft, der Inhaber des Merkur Immobilienservices:

http://www.merkur-immobilienservice.de/impressum.html

Dieser Herr tanzt aber auch auf der Hochzeit der dritten Firma dieser Dreier-Bürogemeinschaft:

https://www.maklerbuero-weber.de/kontakt

Auf der Raumgold-Website soll er für Vermietung/Verkauf und Baubetreuung zuständig sein. Mein Anwalt wartet bis heute auf den Nachweis, daß dieser Robert Müller ein Mitarbeiter der Firma Raumgold ist bzw. am 22. November 2017 war!

Siehe hierzu auch den Beitrag „Zusatzverdienst duch Versicherungsprovisionen?„.

H. Krugmann behauptet: Balkongeländer sind Sondereigentum – und rechnet falsch ab

Ein Bruch am Balkongeländer erforderte eine Reparatur. Der Verwalter kümmerte sich nicht. Ich beauftragte eine Firma mit den notwendigen Schweissarbeiten, um die Stabilität des Geländers wiederherstellen zu lassen.

In seiner Abrechnung fand ich diese Reparatur mit einem 1:1-Schlüssel. Seine willkürliche und unrichtige Begründung: Das Balkongeländer sei Sondereigentum!

https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-Balkongelaender.pdf

Und so geht es die ganzen drei Jahre schon. H. Krugmann kontiert falsch: Posten, die einzelne Eigentümer bestellt oder verursacht haben, werden auf alle umgelegt und Posten, die die WEG zu tragen hat, werden mir in Rechnung gestellt.

Ein weltweit genutzter Konferenzraum … findet man bei „Raumgold“ in Berlin nicht!

H. Krugmann wirbt auf seiner Website – es ist nicht seine erste – mit diesem Bild:

https://raumgold.eu/unternehmen/
https://raumgold.eu/wp-content/uploads/2015/04/Buero-Raumgold-Berlin.jpg

Das Bild zeigt einen hellen, freundlichen Raum, in welchem mindestens zehn Leute für eine Versammlung Platz haben, mit zwei Whiteboards, einem Flatscreen sowie einem wunderschönen Holzfussboden. Es suggeriert aber durch die Bezeichnung „Buero-Raumgold-Berlin.jpg“ eine weitere Unwahrheit, um es einmal nett auszudrücken.

Das Problem: Dieser Raum wie dargestellt existiert in der kleinen Bürogemeinschaft des ehrenwerten H. Krugmann nicht! Er hat dieses Bild aus dem Internet – werfen Sie es einmal der Google-Bildersuche vor:

https://101emv.com/category/info/
https://twitter.com/sjpwealth/status/1225411378065944578?s=20
https://www.consultingheads.com/blog/allgemein/hr-trends-2019/
https://www.promatis.ch/2021/03/09/das-new-normal-der-kundenbeziehung/

Protokollen von Eigentümerversammlungen rennt man hinterher

https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-PV1.pdf
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-PV2.pdf

  1. Das Protokoll zur EV am 12.12.2016 versendet H. Krugmann – wieso spricht er eigentlich in der WIR-Form? – per Brief nicht, weil er hierzu „nicht verpflichtet“ sei. Auf hartnäckiges Drängen bekomme ich es ein halbes Jahr (!) später.
  2. Diesem Verwalter ist nicht klar, dass ein Protokoll-Versand per E-Mail keine Vertraulichkeit sicherstellen kann, denn er verschickt alle seine E-Mails unverschlüsselt.
  3. Seine (falsche) Behauptung, die WEG hätte sich vor Jahren auf einen E-Mail-Versand der Protokolle geeinigt, konnte er bis heute nicht belegen und ist mir zudem auch völlig unbekannt: Solch einen Beschluss gibt es nicht und wäre wohl auch nichtig, weil die Versammlung hierfür überhaupt keine Beschlusskompetenz haben dürfte.

„Das Gesetz schreibt nicht vor, innerhalb welcher Frist die Niederschrift über Beschlüsse einer Versammlung zu erstellen ist. Es entspricht jedoch ganz herrschender Meinung, dass die Versammlungsniederschrift jedenfalls so rechtzeitig erstellt werden muss, dass die Eigentümer eine Woche vor Ablauf der einmonatigen Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG von ihr Kenntnis nehmen können (BayObLG, Entscheidung v. 27.1.1989, 2Z 67/88, WE 1989 S. 224; BayObLG, Entscheidung v. 11.4.1990, 2Z 35/90, WE 1991 S. 204; OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 23.8.1990, 20 W 165/90, WuM 1990 S. 461 f.). Nur diese Verfahrensweise entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.“

Quelle: http://ids-verwaltung.de/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY1dc7/Protokoll.pdf

Erste Google-Bewertung

Meine allererste Google-Bewertung zu diesem Hausverwalter wurde gelöscht. Sie war naturgemäss nicht positiv ((k)ein Stern). Sie hatte in etwa diesen Wortlaut:

Raumgold ist eine recht kleine Hausverwaltung in Bürogemeinschaft mit zwei anderen Firmen. Der Inhaber Henning Krugmann kann sehr nett sein, insbesondere wenn es um die Unterschrift unter seinen Verwaltervertrag geht.

Als WEG-Verwalter zeigt er aber erhebliche Mängel, er verspricht viel und hält leider wenig. Eigentümerversammlungen setzt er nach Lust und Laune an, wie es ihm passt und nicht, wie die ihn bezahlenden Eigentümer es wünschen (bei uns bis spätestens Ende des ersten Halbjahrs). Beschlüsse werden entweder gar nicht oder nur schleppend und verspätet ausgeführt. Auch lässt er schon mal eine Hecke mitten im Winter am 27. Dezember pflanzen.

Die Arbeit kann man zusammengefasst als Nicht-ordnungsgemässe Verwaltung bezeichnen.

Leider benötigt man in Deutschland im Gegensatz z.B. zu Österreich keinerlei Kompetenz, um den verantwortungsvollen Job eines Hausverwalters auszuüben. Daher haben deutsche Gerichte immer gut zu tun, weil es viele ungeeignete Kandidaten auf dem Markt gibt.