WEG § 28 Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
„Der Verwalter hat jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen.“
Diese Vorschrift wird von H. Krugmann geflissentlich ignoriert – er missachtet hier kontinuierlich das Wohnungseigentumsgesetz. Macht ja auch ’ne Menge Arbeit. Seine Begründung: „Die Höhe des Wohngeldes habe sich ja nicht allzustark geändert!“