Jährlicher Wirtschaftsplan? Fehlanzeige!

WEG § 28 Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
„Der Verwalter hat jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen.“

Diese Vorschrift wird von H. Krugmann geflissentlich ignoriert – er missachtet hier kontinuierlich das Wohnungseigentumsgesetz. Macht ja auch ’ne Menge Arbeit. Seine Begründung: „Die Höhe des Wohngeldes habe sich ja nicht allzustark geändert!“

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