H. Krugmann behauptet: Wohnungseingangstüren sind Sondereigentum

Wir haben in unserer WEG das Problem, dass eine Eigentümerpartei bestehend aus 4 Personen ohne Konsultation der Eigentümerversammlung eigenmächtig ihre Wohnungseingangstür hat austauschen lassen. Bezeichnenderweise war eine dieser 4 Personen die Vorsitzende des Verwaltungsbeirats.

Vor Gericht lässt der Verwalter durch seinen Anwalt (es soll unser WEG-Anwalt sein!?) vortragen, dass die entsprechende Partei die Wohnungseingangstür nicht ausgetauscht hat:
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-SK-nab-S3.pdf

Eine dreiste Lüge!
H. Krugmann kennt diese Rechtsverletzung seit Q4/2015. Getan hat er bislang nichts.

Der Satz seines Anwalts „Wenn der Vortrag des Klägers tatsächlich stimmen sollte, hätte er darüber hinaus im Rahmen der wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften einen Anspruch auf Rückbau ungenehmigter Maßnahmen.“ klingt geradezu wie Hohn, wenn H. Krugmann diesen Punkt noch nicht einmal auf die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung setzt und die Eigentümer (bewusst?) falsch informiert.

Es gibt sehr gute Gründe, Wohnungseingangstüren aus den 50er Jahren einheitlich austauschen zu lassen. Und mit solch einem Beschluss könnte auch eine rechtswidrige Handlung elegant geheilt und ad acta gelegt werden:
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-Antrag-AWT.pdf

Aber was macht nun H. Krugmann?
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-EzEV2018-TOP5.pdf

Er zensiert die Beschlussvorlage eines Eigentümers (es fehlen wichtige Anmerkungen), verbreitet in Kooperation mit der Person, die sich schon eine neue Tür hat einbauen lassen und meine Beschlussvorlage boykottiert, die oben beschriebene Mär.

H. Krugmann möchte nun im Wege eines Umlaufbeschlusses die nachträgliche Legitimierung einer rechtswidrigen baulichen Veränderung herbeiführen. Jeder Eigentümer soll sich selbst eine Tür einbauen.

Wohnungseingangstüren sind zwingend Gemeinschaftseigentum
BGH, Urteil v. 25.10.2013, V ZR 212/12)
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-wohnungseingangstueren-sind-zwingend-gemeinschaftseigentum_258_205076.html

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