Ein seit Jahren schwitzender Schornstein – H. Krugmann kennt dieses Problem seit Q4/2015. Beauftragt er sofort einen Fachbetrieb, um Schaden am Gemeinschaftseigentum (versottender Schornstein) abzuwenden? Leider NEIN!
WEG § 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
„Der Verwalter ist […] verpflichtet, […] in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen […]“.