Ein schwitzender Schornstein

Ein seit Jahren schwitzender Schornstein – H. Krugmann kennt dieses Problem seit Q4/2015. Beauftragt er sofort einen Fachbetrieb, um Schaden am Gemeinschaftseigentum (versottender Schornstein) abzuwenden? Leider NEIN!

WEG § 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
„Der Verwalter ist […] verpflichtet, […] in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen […]“.

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