Massive Behinderung des Einsichts- und Prüfrechts in Abrechnungs- und Verwaltungsunterlagen

Anfang Mai 2017 teilte ich H. Krugmann schriftlich mit, dass ich die Abrechnung für 2016 überprüfen möchte. Bis zur völlig verspäteten Eigentümerversammlung im November konnte er hierfür keinen Termin finden: Er ging nicht ans Telefon, ließ sich verleugnen oder lag dann zum anberaumten Termin plötzlich „mit Fieber im Bett“.

In der Eigentümerversammlung versprach er mir dann vor allen Anwesenden verbindlich einen Prüftermin in der darauffolgenden Woche. Aber auch an diesem Tag konnte ich nichts prüfen, weil ich diese Belehrung unterschreiben und akzeptieren sollte:

https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-Belehrung.pdf
„Ohne Unterschrift keine Einsicht!“

Wieso soll ein Eigentümer die Einzelabrechnungen der anderen nicht einsehen können? Wieso erhebt sich ein Verwalter darüber zu entscheiden, welche Abrechnungs- und Verwaltungsunterlagen die Eigentümer sehen dürfen und welche nicht?

Zitat Krugmann: „Ich möchte kontrollieren und dokumentieren welche Unterlagen [ein Eigentümer] bekommt.“

Ohne Unterschrift wurde mir jegliche Einsicht verwehrt. Das bereits fertige Protokoll wurde mir, wie versprochen, nicht ausgehändigt, ich konnte es lediglich lesen.

Nach dem Gang zum Anwalt konnte dieser mit mir die gewünschten Unterlagen prüfen. Ergebnis: Zwischen der ersten Version seiner Abrechnung, die „unsere Verwaltungsbeirätin“ – die Dame mit der Tür – „geprüft und nicht beanstandet“ hatte, und der letzten fand sich eine Differenz von über 300 Euro zu Ungunsten meiner Person.

Auch dieses Jahr konnte ich keine Prüfung durchführen. Was sich aber in der Abrechnung von 2017 finden ließ, ist die Kostennote meines Anwalts in dieser Sache. Sie wird nun allen Eigentümern, auch mir, in Rechnung gestellt, ohne dass diese es wissen (können), siehe Beitrag „Jahresabrechnungen – mangelhaft“.

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