Jahresabrechnungen – mangelhaft

https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-JA2017.pdf
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-JA2018.pdf

Auf Grundlage solch einer 4 bis 5-seitigen Jahresabrechnung – die den Namen wohl kaum verdient – sollen Eigentümer in der Lage sein, den Verwalter entlasten zu können?

Kein Jahresjournal, keine Einzelpositionen, keine Rechnungen – und für eine Einsicht in diese Unterlagen benötigt man rechtsanwaltliche Hilfe (siehe Beitrag „Massive Behinderung des Einsichts- und Prüfrechts in Abrechnungs- und Verwaltungsunterlagen“).

Er rechnet lediglich mit SOLL-Stellungen, tatsächlich gezahlte Wohngelder berücksichtigt er in seinen „Jahresabrechnungen“ nicht.

2 Antworten auf „Jahresabrechnungen – mangelhaft“

  1. Ich gebe Ihnen recht, die Soll-Stellungen allein reichen nicht aus.
    Jahresjournale und Rechnungen gehören aber nun wirklich nicht in die Abrechnung der einzelnen Eigentümer.
    Wird die Jahresabrechnung bei Ihnen nicht nach Prüfung durch den Beirat und dessen Empfehlung beschlossen?

  2. Eine klare Antwort darauf, wie unser Beirat prüft, habe ich bislang nicht bekommen und die anderen Eigentümer/innen, die von der unredlichen Arbeit dieser „Hausverwaltung“ profitieren, winken in der Regel alles nur durch. Bei der WEG eines Freundes setzen sich zwei Eigentümer einen ganzen Abend lang über die Unterlagen und prüfen, das gab es bei uns – nach meinem Wissen jedenfalls – noch nie.

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