„Sollte die hiermit einberufene Versammlung nicht beschlussfähig sein, wird bereits hiermit zu einer Wiederholungsversammlung mit gleicher Tagesordnung zu 18:30 Uhr am gleichen Ort geladen.“
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-Einladung-2016.pdf
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-Einladung-2017.pdf
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-Einladung-2018.pdf
Diese Praxis vereinfacht zwar dem Verwalter seine Arbeit, weil er nicht nochmals eine weitere Versammlung einberufen muss, aber: Sie ist unzulässig!
Gute Hausverwalter wissen das, schlechte nicht.
Gute Hausverwaltungen haben auch eigene Räumlichkeiten, in denen kleinere Gemeinschaften ihre Versammlungen abhalten können (siehe Beitrag „Ein weltweit genutzter Konferenzraum …„).
H. Krugmann muss für eine kleine WEG von 10 Parteien Räumlichkeiten anmieten. Die Kosten hierfür werden den Eigentümer/innen in Rechnung gestellt.