Protokollen von Eigentümerversammlungen rennt man hinterher

https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-PV1.pdf
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-PV2.pdf

  1. Das Protokoll zur EV am 12.12.2016 versendet H. Krugmann – wieso spricht er eigentlich in der WIR-Form? – per Brief nicht, weil er hierzu „nicht verpflichtet“ sei. Auf hartnäckiges Drängen bekomme ich es ein halbes Jahr (!) später.
  2. Diesem Verwalter ist nicht klar, dass ein Protokoll-Versand per E-Mail keine Vertraulichkeit sicherstellen kann, denn er verschickt alle seine E-Mails unverschlüsselt.
  3. Seine (falsche) Behauptung, die WEG hätte sich vor Jahren auf einen E-Mail-Versand der Protokolle geeinigt, konnte er bis heute nicht belegen und ist mir zudem auch völlig unbekannt: Solch einen Beschluss gibt es nicht und wäre wohl auch nichtig, weil die Versammlung hierfür überhaupt keine Beschlusskompetenz haben dürfte.

„Das Gesetz schreibt nicht vor, innerhalb welcher Frist die Niederschrift über Beschlüsse einer Versammlung zu erstellen ist. Es entspricht jedoch ganz herrschender Meinung, dass die Versammlungsniederschrift jedenfalls so rechtzeitig erstellt werden muss, dass die Eigentümer eine Woche vor Ablauf der einmonatigen Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG von ihr Kenntnis nehmen können (BayObLG, Entscheidung v. 27.1.1989, 2Z 67/88, WE 1989 S. 224; BayObLG, Entscheidung v. 11.4.1990, 2Z 35/90, WE 1991 S. 204; OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 23.8.1990, 20 W 165/90, WuM 1990 S. 461 f.). Nur diese Verfahrensweise entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.“

Quelle: http://ids-verwaltung.de/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY1dc7/Protokoll.pdf

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