
Ein Bruch am Balkongeländer erforderte eine Reparatur. Der Verwalter kümmerte sich nicht. Ich beauftragte eine Firma mit den notwendigen Schweissarbeiten, um die Stabilität des Geländers wiederherstellen zu lassen.
In seiner Abrechnung fand ich diese Reparatur mit einem 1:1-Schlüssel. Seine willkürliche und unrichtige Begründung: Das Balkongeländer sei Sondereigentum!
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-Balkongelaender.pdf
Und so geht es die ganzen drei Jahre schon. H. Krugmann kontiert falsch: Posten, die einzelne Eigentümer bestellt oder verursacht haben, werden auf alle umgelegt und Posten, die die WEG zu tragen hat, werden mir in Rechnung gestellt.