Hausverwaltungen gibt es gute wie schlechte. Gerade im WEG-Bereich tummeln sich viele, zu viele schlechte, eine gruseliger als die andere. Wir hatten jahrelang eine schlechte, nun sind wir vom Regen in die Traufe gekommen.

Dieser Blog soll die Qualitäten der Firma „Raumgold“ bzw. dessen Einzelunternehmer Henning Krugmann dokumentieren, so dass sich jeder selbst ein Bild davon machen kann, ob er solche „Dienstleistungen“, solche Kuriositäten, einkaufen möchte. Vor dieser komischen Firma bzw. den unredlichen Handlungen seines Inhabers kann eindringlich nicht genug gewarnt werden.

Ergänzen muß ich meinen Blog um seinen Nachfolger namens Jörg Foth mit seiner merkwürdigen Unternehmung namens „Art vivendi“, der es mir „nun einmal zeigen soll“ – so ein zeitweiliger Hausmitbewohner aus Hagen in einer E-Mail an alle Eigentümer/innen.

H. Krugmann belügt Google

Ein weiterer Rechtsanwalt namens Michael K. wendet sich an Google, um (erneut) eine Löschung meiner Bewertung zu H. Krugmanns Einzelfirma zu erreichen. Seine falsche Behauptung: „Der Bewertende Andreas B. ist meinem Mandantin unbekannt.“ – Autsch, Fehler müssen leider auch authentisch zitiert werden. – Dieser Auftragsschreiber sülzt mit Anspruch auf Löschung nach BGB, zitiert Urteile vom OLG München, BGH und sogar dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Starker Tobak! Aber alles völlig aus jeglichem Kontext gerissen.

Ich habe Google den Verwaltervertrag zugeschickt, damit auch diese Lüge entlarvt wird, H. Krugmann würde mich nicht kennen. Meine Google-Bewertung ist diesem Herrn offensichtlich wirklich ein Dorn im Auge: Behindert sie wohl ein „Weiter-So“ seiner dubiosen Tätigkeiten? Das wäre ja toll, schließlich sollen ehrliche Bewertungen doch dazu führen, daß Kunden gute Produkte oder Dienstleister finden können.

Falsche oder gar gekaufte Bewertungen, die nur dazu dienen sollen, die ungestörte Ausübung eines [dubiosen] Gewerbes zu ermöglichen, sind nicht zu tolerieren. Steht eine „ungestörte Ausübung des Gewerbes“ – Wieso muß ich hierbei eigentlich unweigerlich an die Mafia denken? – bei diesem Anwalt über der Meinungsäußerungsfreiheit? Kennen manche Rechtsanwälte eigentlich keinerlei moralische Grundsätze mehr, daß man z.B. keine (notorischen) Lügner vertritt und dadurch selbst zum Lügner wird?

Es wäre cool, wenn Google all diese 5-Sterne-Bewertungen entfernen könnte, die offensichtlich falsch, unehrlich und unredlich sind und nur den Sinn haben, neue Kunden anzulocken, um ungestört ein Gewerbe in unseriöser Weise fortsetzen zu können.

H. Krugmann behauptet Persönlichkeitsrechtsverletzung

Heute erhielt ich ein Abmahnungsschreiben wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzung von einem Rechtsanwalt Norman B., der als Fachanwalt für Urheber-/ Medienrecht auch schon einmal gerne im Lichte der Öffentlichkeit steht. Er bemühte nahezu das gesamte Alphabet, um die hier aufgezeigten Beiträge als unwahr darzustellen und forderte die Entfernung meines Weblogs, selbstverständlich mit einer einschüchternden Kostennote.

Nach einem kurzen E-Mail-Wechsel habe ich von diesem Anwalt nichts mehr gehört und sehe bis heute gelassen einer Klage im Auftrage seines Mandanten H. Krugmann entgegen. Ein Lügner muss es sich schon gefallen lassen, auch so bezeichnet zu werden.

H. Krugmann begehrt Account-Sperre

In einer Beschwerde an meinen Router-Hersteller behauptet H. Krugmann, ich würde auf diesem Weblog seine Rechte und gesetzliche Vorschriften verletzen, weil es kein Impressum enthalte. AVM bat mich, „die im Rahmen des TMG erforderlichen Pflichtangaben zu ergänzen, da […] andernfalls mein MyFritz!-Account gesperrt werden müsse“.

Wer benötigt ein Impressum? Ein Impressum ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgeschrieben für „geschäftsmäßige Online-Dienste“, aber nicht für private Blogs.

Cybermobbing – oder wenn Täter sich zum Opfer erklären

Durch das Protokoll der Eigentümerversammlung 2019 lässt H. Krugmann allen Eigentümer/innen unserer WEG (falsch!) verkünden:

„Der Verwalter erklärt der WEG gegenüber, dass das Vertrauensverhältnis zwischen der WEG und dem amtierenden Verwalter gestört ist, weil offensichtlich Eigentümer Herr B. eine Internetseite veröffentlicht hat, die dem Ruf der Verwaltung RAUMGOLD schadet und mit einer Reihe wiederlegbaren Behauptungen bestückt ist. Auch die WEG vertritt teilweise die Ansicht, dass es sich bei der Internetseite um Cybermobbing handelt. Die überwiegende Anzahl der Behauptungen resultiert aus der Zusammenarbeit zwischen der WEG und dem Verwalter.

Herr Krugmann erklärt außerdem, dass das Objekt Steinmetzstraße xy aus dieser Internetseite identifizierbar ist, was von anderen Eigentümern auch bestätigt wurde.

Der Eigentümergemeinschaft wird die Möglichkeit gegeben, den Vertrauensmissstand bis zum 01. Mai 2019 wiederherzustellen. Herr B. erklärt dazu, dass die Internetseite solange online sein wird, bis Herr Krugmann richtig arbeitet oder die WEG einen vernünftigen Verwalter hat.“

https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Auszug-EV2019-Protokoll.pdf

Hierzu stelle ich fest, daß das so geschriebene Protokoll nicht den tatsächlichen Sachverhalt wiedergibt. H. Krugmann erklärt sich hier nun zum Opfer (m)eines angeblichen Cybermobbings! – Wäre dem so, so hätte ich schon längst anwaltliche Post bekommen mit einer handfesten Unterlassungsforderung von falschen Tatsachenbehauptungen. Ich kann aber im Gegensatz zu den Lügen dieses „kompetenten Verwalters“ jedes Komma meiner Beiträge belegen und frage mich, wie dieser „Vertrauensmissstand“ denn wieder hergestellt werden soll?

Herr Krugmann, ich werde meinen privaten Blog abschalten, wenn Sie mir Ihren „weltweit genutzten Konferenzraum“ zeigen können und den von Ihnen an unserer WEG verursachten Schaden wieder gut gemacht haben. Fast vier Jahre Ihrer „kompetenten Verwaltertätigkeit“ hinterlassen einen Scherbenhaufen …

Zusatzverdienst duch Versicherungsprovisionen?

Bei der Durchsicht der Rechnungen für das Jahr 2018 fiel auf, daß H. Krugmann eine Glasversicherung – die unsere WEG zuvor abgeschafft hatte – sowie eine neue Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei einer Hamburger Versicherung abgeschlossen hat. Ein entsprechender Beschluss – geschweige denn eine Information der Eigentümer darüber – ist mir jedenfalls nicht bekannt.

Der Vermittler dieser beiden Versicherungen ist das Maklerbüro Weber – die Firma, mit der H. Krugmann nicht nur seine Büroräume, sondern auch das Faxgerät teilt (siehe hierzu den Beitrag „Wer ist Herr Müller?„):

https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Glasversicherung.jpg
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.jpg

In der letzten Eigentümerversammlung am 26. April 2019 erzählte H. Krugmann den Eigentümer/innen die Unwahrheit, daß die Gebäudehaftpflichtversicherung abgelaufen sei. Eine Versicherung, die sich ohne Kündigung nicht automatisch verlängert?

Eine Recherche bei der Vorgängerversicherung erbrachte die Information, daß diese Versicherung nicht abgelaufen ist, sondern von H. Krugmann keine 4 Wochen nach seiner Bestellung (!) gekündigt wurde. Er hat alle Eigentümer/innen unserer WEG wieder belogen!

Macht das H. Krugmann in Kooperation mit seinem Inhouse-Versicherungsmakler U. Weber bei all seinen „betreuten“ Objekten so? Für mich ist das ein korruptes und unredliches Verhalten.

Beim Energieversorger für den Hausstrom verhält es sich ähnlich: Auch hier änderte H. Krugmann eigenmächtig ohne entsprechenden Beschluss und ohne Information der Eigentümer/innen das Unternehmen von einem großen schwedischen Versorger zu einem kleinen Reseller in einem sächsischen Ort weit weg von Berlin.

< Nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion durch einen Klick auf die Beitragsüberschrift, wenn es Ihnen genauso ergangen ist! >

Ein guter Verwalter ist unparteiisch und arbeitet transparent

H. Krugmann wirbt auf seiner Website – ich kann übrigens auch WordPress ;-P – mit hohlen Phrasen und präsentiert sich als „kompetentes“ Unternehmen. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus (wie dieser Blog auch zeigen kann):

Bereits zum wiederholten Male agiert er im Vorfeld unserer jährlichen Eigentümerversammlung: Er versucht, berechtigte Beschlussanträge mit abenteuerlichen Begründungen nicht auf die Tagesordnung zu setzen (Zensur) und beeinflusst den Meinungsbildungsprozess unserer Eigentümergemeinschaft.

Er will denjenigen Eigentümern gefallen, von denen er (noch) im Amt gehalten wird. Dass er Eigentümer/innen vorab telefonisch kontaktiert und wieder Fronten bildet, welche ausschließlich den Sinn haben, Streitereien am Leben zu halten, finde ich unerträglich.

Dass solch ein Verwalter überhaupt auf dem Markt sein darf, halte ich politisch für ein Armutszeugnis der WEG-Gesetze aus den 50er Jahren – keinerlei Ausbildung ist in Deutschland für einen WEG-Verwalter notwendig, jeder Imbissbuden-Betreiber muss mehr Scheine beibringen. Verwalter werden kann bei uns – im Gegensatz zu anderen Ländern wie z.B. Österreich – jeder ohne jegliche Kompetenzanforderung.

Ich denke, es ist Zeit, diesen Herrn von Amts wegen zum Teufel zu jagen: Abberufung des Verwalters, manchmal leider unumgänglich.
Anm.: Dieser Schritt ist offensichtlich überflüssig geworden, nachdem H. Krugmann am 22. Juli 2019 durch eine E-Mail unseres Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats Gott-sei-Dank seinen Rücktritt erklären ließ. Noch nicht einmal anständig zurücktreten kann dieser Herr, sondern schickt wieder einmal Dritte vor.

Zitat aus dem Berufungsurteil 53 S 56/16 WEG vom 1. September 2017:
„Der Anspruch des Klägers ergibt sich aus direkt § 21 Abs. 4 WEG. Danach kann jeder Wohnungseigentümer allein eine ordnungsgemäße Verwaltung verlangen und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen diesen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.“

Inkompetenz hat Gründe

Eine Beschreibung auf finderr.de zeigt wohl den ursprünglichen Geschäftszweck von RAUMGOLD:
Ein „kompetentes Immobilienbüro“ – also ein Makler und keine seriöse Hausverwaltung. Die unten stehenden Beiträge zeigen dies.

„Raumgold“ ist weder Mitglied im BVI (Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.), weder im DDIV (Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V.) noch im IVD (Immobilienverband Deutschland, ehemals RDM Bundesverband e.V.).

Im Register des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg findet man diese Firma auch nicht. Allerdings findet man unter HRB 127495 mit stolzem Stammkapital von 350 € (!) eine Firma Bezugspunkt UG (haftungsbeschränkt), Geschäftsführer: Henning Krugmann (gleiche Anschrift), Gegenstand der Gesellschaft: Vermittlung von Kauf- und Mietverträgen über Immobilien.

Handelsregisterbekanntmachung durch North Data GmbH

Woran erkennt man einen unseriösen Hausverwalter?

„Ein unseriöser Verwalter möchte um jeden Preis vermeiden, dass Sie Einsicht in alle Verwaltungsunterlagen der WEG erhalten, Kontakt zu anderen Miteigentümern aufbauen und Ihre berechtigten Anliegen in die Eigentümerversammlung einbringen. Zusammengefasst ist es sein Ziel, Sie dabei daran zu hindern, Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen. Dazu wird er immer nach Allianzen mit einzelnen Miteigentümern suchen, die ihn bei seiner unsachgemäßen Verwaltung unterstützen.“

https://www.hausverwaltung-ratgeber.de/woran-erkennt-man-einen-unserioesen-hausverwalter.html

Erschreckend viele der in diesem Artikel beschriebenen Indizien für einen unseriösen Verwalter treffen leider auf Raumgold bzw. seinen Inhaber H. Krugmann in einem Zeitraum von nur 3 Jahren zu:

– Der Zustand der Immobilie ist schlecht.
– Die Hausverwaltung setzt keine Beschlüsse um, obwohl diese durch die WEG auf der Eigentümerversammlung beschlossen worden sind.
– Man verweigert Ihnen Ihr Recht zur Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft.
– Ihnen wird ohne erkennbaren Grund das Rederecht während der Eigentümerversammlung entzogen, sogar mit Rauswurf gedroht!
– Es wird durch den Verwalter Stimmung bei den anderen Miteigentümern gegen Sie gemacht (Kaffeefahrtstimmung).
– Der Verwalter lügt (mehrmals) nachweislich und weicht allen Fragestellungen aus, ohne diese verbindlich zu beantworten.
– Von Ihnen geforderte Tagesordnungspunkte werden trotz formaler Korrektheit und eingehaltener Frist nicht aufgenommen.
– Ihnen wird keine Liste der Eigentümer zur Verfügung gestellt (geschweige denn Kontaktdaten des Verwaltungsbeirats).
– Der Verwalter holt für umfangreichere Instandhaltungsmaßnahmen keine Vergleichsangebote oder hat „Lieblingsfirmen“, die trotz fragwürdiger Dienstleistung und/oder überteuerten Rechnungen immer wieder beauftragt werden.
– Es werden keine Gewährleistungsansprüche im Namen der WEG gegenüber Handwerkern und sonstigen Dienstleitern geltend gemacht.
– Einzelne Miteigentümer und / oder der Verwaltungsbeirat werden offensichtlich vom WEG-Verwalter bevorzugt und genießen in vielen Belangen ohne Berechtigung freie Hand.
– Der Hausverwalter lässt Termine verstreichen und antwortet weder auf Briefe und Einschreiben noch auf E-Mails. Telefonisch ist er ebenfalls nicht erreichbar.
– Das Protokoll der Eigentümerversammlung wird durch den Verwalter sehr spät verschickt, sodass die Frist zur Einreichung einer Anfechtungsklage bereits abgelaufen ist oder nur noch wenig Zeit dafür besteht.
– In den Einladungen zu den Eigentümerversammlungen wird von dem Mittel der Eventualeinberufung Gebrauch gemacht.

Zudem führt er im Namen der WEG Prozesse, für die er kein Mandat der Eigentümer hat. Informiert werden die Eigentümer darüber nicht.

H. Krugmann lädt zur Eigentümerversammlung

„Sollte die hiermit einberufene Versammlung nicht beschlussfähig sein, wird bereits hiermit zu einer Wiederholungsversammlung mit gleicher Tagesordnung zu 18:30 Uhr am gleichen Ort geladen.“

https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-Einladung-2016.pdf
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-Einladung-2017.pdf
https://oe0fcdncxjpdd05b.myfritz.net/Raumgold-Einladung-2018.pdf

Diese Praxis vereinfacht zwar dem Verwalter seine Arbeit, weil er nicht nochmals eine weitere Versammlung einberufen muss, aber: Sie ist unzulässig!

Gute Hausverwalter wissen das, schlechte nicht.

Gute Hausverwaltungen haben auch eigene Räumlichkeiten, in denen kleinere Gemeinschaften ihre Versammlungen abhalten können (siehe Beitrag „Ein weltweit genutzter Konferenzraum …„).

H. Krugmann muss für eine kleine WEG von 10 Parteien Räumlichkeiten anmieten. Die Kosten hierfür werden den Eigentümer/innen in Rechnung gestellt.