In einer Beschwerde an meinen Router-Hersteller behauptet H. Krugmann, ich würde auf diesem Weblog seine Rechte und gesetzliche Vorschriften verletzen, weil es kein Impressum enthalte. AVM bat mich, „die im Rahmen des TMG erforderlichen Pflichtangaben zu ergänzen, da […] andernfalls mein MyFritz!-Account gesperrt werden müsse“.
Wer benötigt ein Impressum? Ein Impressum ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgeschrieben für „geschäftsmäßige Online-Dienste“, aber nicht für private Blogs.