Ein weiterer Rechtsanwalt namens Michael K. wendet sich an Google, um (erneut) eine Löschung meiner Bewertung zu H. Krugmanns Einzelfirma zu erreichen. Seine falsche Behauptung: „Der Bewertende Andreas B. ist meinem Mandantin unbekannt.“ – Autsch, Fehler müssen leider auch authentisch zitiert werden. – Dieser Auftragsschreiber sülzt mit Anspruch auf Löschung nach BGB, zitiert Urteile vom OLG München, BGH und sogar dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Starker Tobak! Aber alles völlig aus jeglichem Kontext gerissen.
Ich habe Google den Verwaltervertrag zugeschickt, damit auch diese Lüge entlarvt wird, H. Krugmann würde mich nicht kennen. Meine Google-Bewertung ist diesem Herrn offensichtlich wirklich ein Dorn im Auge: Behindert sie wohl ein „Weiter-So“ seiner dubiosen Tätigkeiten? Das wäre ja toll, schließlich sollen ehrliche Bewertungen doch dazu führen, daß Kunden gute Produkte oder Dienstleister finden können.
Falsche oder gar gekaufte Bewertungen, die nur dazu dienen sollen, die ungestörte Ausübung eines [dubiosen] Gewerbes zu ermöglichen, sind nicht zu tolerieren. Steht eine „ungestörte Ausübung des Gewerbes“ – Wieso muß ich hierbei eigentlich unweigerlich an die Mafia denken? – bei diesem Anwalt über der Meinungsäußerungsfreiheit? Kennen manche Rechtsanwälte eigentlich keinerlei moralische Grundsätze mehr, daß man z.B. keine (notorischen) Lügner vertritt und dadurch selbst zum Lügner wird?
Es wäre cool, wenn Google all diese 5-Sterne-Bewertungen entfernen könnte, die offensichtlich falsch, unehrlich und unredlich sind und nur den Sinn haben, neue Kunden anzulocken, um ungestört ein Gewerbe in unseriöser Weise fortsetzen zu können.