H. Krugmann wirbt auf seiner Website – ich kann übrigens auch WordPress ;-P – mit hohlen Phrasen und präsentiert sich als „kompetentes“ Unternehmen. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus (wie dieser Blog auch zeigen kann):
Bereits zum wiederholten Male agiert er im Vorfeld unserer jährlichen Eigentümerversammlung: Er versucht, berechtigte Beschlussanträge mit abenteuerlichen Begründungen nicht auf die Tagesordnung zu setzen (Zensur) und beeinflusst den Meinungsbildungsprozess unserer Eigentümergemeinschaft.
Er will denjenigen Eigentümern gefallen, von denen er (noch) im Amt gehalten wird. Dass er Eigentümer/innen vorab telefonisch kontaktiert und wieder Fronten bildet, welche ausschließlich den Sinn haben, Streitereien am Leben zu halten, finde ich unerträglich.
Dass solch ein Verwalter überhaupt auf dem Markt sein darf, halte ich politisch für ein Armutszeugnis der WEG-Gesetze aus den 50er Jahren – keinerlei Ausbildung ist in Deutschland für einen WEG-Verwalter notwendig, jeder Imbissbuden-Betreiber muss mehr Scheine beibringen. Verwalter werden kann bei uns – im Gegensatz zu anderen Ländern wie z.B. Österreich – jeder ohne jegliche Kompetenzanforderung.
Ich denke, es ist Zeit, diesen Herrn von Amts wegen zum Teufel zu jagen: Abberufung des Verwalters, manchmal leider unumgänglich.
Anm.: Dieser Schritt ist offensichtlich überflüssig geworden, nachdem H. Krugmann am 22. Juli 2019 durch eine E-Mail unseres Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats Gott-sei-Dank seinen Rücktritt erklären ließ. Noch nicht einmal anständig zurücktreten kann dieser Herr, sondern schickt wieder einmal Dritte vor.
Zitat aus dem Berufungsurteil 53 S 56/16 WEG vom 1. September 2017:
„Der Anspruch des Klägers ergibt sich aus direkt § 21 Abs. 4 WEG. Danach kann jeder Wohnungseigentümer allein eine ordnungsgemäße Verwaltung verlangen und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen diesen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.“