Bereits bei seiner Vorstellung versprach H. Krugmann „sinnvolle Investitionen“ und monatliche Objektbegehungen. Seine Firma habe „Räumlichkeiten in einer 2000qm-Bürogemeinschaft“ – 2000 qm hat vielleicht das ganze Bürohaus, aber nicht seine Räumlichkeiten in dieser Dreier-Bürogemeinschaft.
Als sinnvolle Investition kann man z.B. eine 4-fach überteuerte Reparatur von Kellerfensterschachtsteinen nennen, die wieder abgerissen werden müssen, sollte unsere WEG eine dringend notwendige Sanierung des Sockelbereichs (Vertikalsperre) in Angriff nehmen.
Bei den monatlichen Objektbegehungen hatte ich damals schon meine Zweifel und fragte auch gezielt nach. Begehrt man nun Einsicht in die (wohl nicht existierenden) Begehungs-Protokolle – so antwortet H. Krugmann – sei man als Eigentümer dafür nicht berechtigt!
Er hätte uns wahrscheinlich alles versprochen, um an unsere Unterschrift unter seinem Verwaltervertrag zu kommen.